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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Eine tragenden Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualsarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeiternehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbändnen und Gewerkschaften.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundiert juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrecht.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht

  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Personelle Einzelmaßnahmen